Oct 06, 2023
Beschränkung der Werbung für Produkte mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt nach Standort und Mengenpreis: Umsetzungsleitfaden
Aktualisiert am 1. Juni 2023 © Crown Copyright 2023 Diese Veröffentlichung ist lizenziert
Aktualisiert am 1. Juni 2023
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Dieses Leitliniendokument wurde entwickelt, um:
Die Vorschriften sehen Beschränkungen für die Werbung und Platzierung bestimmter Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt (HFSS) oder „weniger gesund“ in Einzelhandelsgeschäften und deren Online-Äquivalenten vor.
Obwohl dieser Leitfaden erstellt wurde, um zu veranschaulichen, wie die Vorschriften funktionieren, sollte er in Verbindung mit den Vorschriften selbst gelesen werden. Der Text sollte nicht als maßgebliche Aussage oder Auslegung des Gesetzes verstanden werden, da nur die Gerichte über diese Befugnis verfügen.
Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass diese Anleitung so hilfreich wie möglich ist. Letztlich liegt es jedoch in der Verantwortung der einzelnen Unternehmen, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen.
Dieser Leitfaden richtet sich in erster Linie an diejenigen, die von den Bestimmungen der Verordnungen betroffen sind, wie zum Beispiel:
Diese Leitlinien und die Vorschriften, auf die sie sich beziehen, gelten für Unternehmen, die in England tätig sind und nach England verkaufen.
Im Jahr 2019 beriet die Regierung über die Beschränkung der Werbung für HFSS-Produkte nach Mengenpreis (zum Beispiel Multibuy-Angebote wie „Kaufe eins, erhalte eins gratis“) und Standort, sowohl online als auch im Geschäft.
Anschließend beriet die Regierung über die technische Durchsetzung der Beschränkungen im Jahr 2020.
Im Anschluss an diese Konsultationen erließ die Regierung Gesetze, um die Werbung für HFSS-Produkte nach Mengenpreis (zum Beispiel „Kaufe eins, erhalte eins gratis“) und Standort einzuschränken, sowohl online als auch im Geschäft in England. (HFSS ist auch als „weniger gesundes Essen und Trinken“ bekannt und wird in den technischen Leitlinien zur Nährstoffprofilierung von 2011 als solches bezeichnet.) Die Beschränkung von HFSS-Produkten nach Standort trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Beschränkung von HFSS-Produkten nach Volumen Der Preis tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Es gibt Belege dafür, dass Preisaktionen im Lebensmitteleinzelhandel weit verbreitet sind und die Lebensmittelpräferenzen und -käufe (insbesondere bei Kindern) wirksam beeinflussen. In früheren Berichten wurde empfohlen, dass eine Reduzierung und Neuausrichtung der Werbung auf gesündere Lebensmittel und Getränke von wesentlicher Bedeutung ist, um die Zucker- und Kalorienaufnahme von Kindern zu reduzieren und Fettleibigkeit zu bekämpfen.
Darüber hinaus spielt das Einkaufsumfeld eine wichtige Rolle bei der Art und Weise, wie Produkte an uns vermarktet werden, wobei einfache Faktoren wie der Standort der Produkte in Geschäften einen erheblichen Einfluss darauf haben, was wir kaufen. Das aktuelle Werbeumfeld im Einzelhandel:
Die Einhaltung der Verkaufsförderungs- und Platzierungsvorschriften durch die Industrie kann unser Lebensmittelumfeld erheblich verbessern, indem sichergestellt wird, dass gesündere Lebensmittel in Geschäften leichter zugänglich und sichtbarer sind, und letztendlich die Menschen dabei unterstützen, ein gesünderes Leben zu führen.
Dieser Leitfaden hilft zu veranschaulichen, wie die Vorschriften die Werbung für HFSS oder „weniger gesunde“ Produkte einschränken, indem sie:
Diese Einschränkungen gelten für mittlere und große Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern). Die Nichteinhaltung von Vorschriften kann dazu führen, dass ein Unternehmen eine Verbesserungsmitteilung erhält und anschließend eine feste Geldstrafe verhängt wird, wenn die Vorschriften nicht wie erforderlich eingehalten werden.
Zusätzlich zu unserer Pflicht gemäß dem Regulatory Enforcement and Sanctions Act 2008 (RESA), die Vorschriften zu überprüfen, ist die Regierung außerdem verpflichtet, alle fünf Jahre eine weitere Überprüfung der Vorschriften nach deren Umsetzung durchzuführen und einen Bericht mit den Schlussfolgerungen zu veröffentlichen Rezension.
Um die Vorschriften so klar wie möglich zu veranschaulichen, enthält dieser Leitfaden Folgendes:
Die in diesem Leitfaden dargelegten Empfehlungen und Best-Practice-Beispiele stellen keine rechtlichen Anforderungen der Vorschriften dar. Wenn auf Berechnungen und Bewertungen des Nährstoffprofilierungsmodells (NPM) verwiesen wird, wird von Einzelhändlern erwartet, dass sie die Bewertungen für jedes von ihnen bewertete Produkt überprüfen.
Im Sinne dieser Verordnung umfasst „Essen“ auch Speisen und Getränke. Aus Gründen der Klarheit haben wir in diesem Leitfaden häufig von „Essen und Trinken“ gesprochen, aber sofern nicht anders angegeben, beziehen sich Verweise auf „Essen“, auch wenn andere Dokumente zitiert werden, auf Essen und Trinken.
In den Vorschriften wird die Definition von „Verbraucher“ gemäß Abschnitt 2(3) des Consumer Rights Act 2015 verwendet. Darin wird „Verbraucher“ als eine Einzelperson definiert, die zu Zwecken handelt, die ganz oder überwiegend außerhalb der gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit dieser Einzelperson liegen .
Im Sinne der Vorschriften bezeichnet „Online-Marktplatz“ jede Software (einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung), die dazu verwendet wird, die Produkte des qualifizierten Unternehmens Verbrauchern zum Verkauf anzubieten. Zu den Produkten eines qualifizierten Unternehmens können alle Produkte gehören, die von einem qualifizierten Unternehmen verkauft werden, einschließlich Eigenmarken- und anderen Markenprodukten.
„Vorverpackt“ ist definiert wie in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für Verbraucher:
„vorverpacktes Lebensmittel“ ist jedes einzelne Produkt, das dem Endverbraucher und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben als solches präsentiert werden soll und aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht, in die es vor dem Verkauf gegeben wurde, unabhängig davon, ob diese Verpackung das Lebensmittel vollständig oder nur teilweise umschließt. jedoch auf jeden Fall so, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Verpackung zu öffnen oder zu verändern
Für die Zwecke sowohl der beibehaltenen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über Lebensmittelinformationen für Verbraucher als auch der Food (Promotion and Placement) (England) Regulations 2021 gelten als „vorverpackte Lebensmittel“ keine Lebensmittel, die in den Verkaufsräumen verpackt werden auf Wunsch des Verbrauchers oder für den Direktverkauf vorverpackt.
„Lebensmittel gemäß Anhang 1“ bezeichnet Lebensmittel oder Getränke, die in eine Kategorie in Anhang 1 der Vorschriften fallen.
Ein vorverpacktes Lebensmittel oder Getränk, das in die Kategorie 1 fällt und gemäß den technischen Leitlinien zur Nährstoffprofilierung von 2011 als „weniger gesund“ definiert ist. Es handelt sich nicht um Lebensmittel, die:
Unternehmen, die den Vorschriften unterliegen.
Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich „Vorschriften“ auf die Food (Promotion and Placement) (England) Regulations 2021.
Ein Unternehmen, dessen Räumlichkeiten hauptsächlich für die Zubereitung oder den Verkauf von Lebensmitteln genutzt werden, die für den sofortigen Verzehr bestimmt sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Lokal oder außer Haus handelt (einschließlich Cafés, Coffeeshops, Fast-Food-Unternehmen oder Take-Away-Geschäfte). Restaurants werden in diesem Leitfaden auch als „Außer-Haus-Betriebe“ bezeichnet.
Unternehmen müssen zunächst feststellen, ob sie gemäß den Vorschriften ein qualifiziertes Unternehmen sind oder nicht. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Beschränkungen fallen, werden als „qualifizierte Unternehmen“ bezeichnet und in Bestimmung 4 definiert.
Die Beschränkungen gelten für mittlere und große Einzelhändler (mit 50 oder mehr Mitarbeitern), die vorverpackte Lebensmittel im Laden und online zum Verkauf anbieten, einschließlich Franchise-Unternehmen und Symbolgruppengeschäften.
Die Beschränkungen gelten für alle Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke nach England verkaufen, unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst in England registriert ist.
Von der Mengenpreisaktion und den Standortbeschränkungen sind folgende Betriebe ausgenommen:
Ein Unternehmen, das 50 oder mehr Mitarbeiter hat und vorverpackte HFSS-Lebensmittel oder -Getränke verkauft, aber ein Fachhändler ist oder über eine relevante Grundfläche von weniger als 185,8 m2 (2.000 Quadratfuß) verfügt, ist von den Standortbeschränkungen ausgenommen. Für diese Betriebe gelten weiterhin die Beschränkungen der Mengenpreisförderung.
Facheinzelhändler, die nur oder hauptsächlich Lebensmittel aus einer einzigen Kategorie in Anhang 1 (siehe unten unter „Welche Lebensmittel fallen im Geltungsbereich“) oder eine bestimmte Art von „weniger gesunden“ Produkten verkaufen (z. B. Chocolatiers, Konditoreien oder Konditoreien), sind dies Von den Standortbeschränkungen ausgenommen, müssen jedoch die Beschränkungen der Mengenpreisförderung einhalten.
Die Vollzugsbeamten sollten das Wort „hauptsächlich“ im Einklang mit seiner gewöhnlichen oder natürlichen Bedeutung auslegen und dabei die individuellen Umstände jedes Geschäfts berücksichtigen.
Mit dieser Ausnahmeregelung soll sichergestellt werden, dass der Fachhandel nicht von den Standortbeschränkungen erfasst wird. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der Standortbeschränkungen für sie unpraktisch wäre und wahrscheinlich zu erheblichen Störungen ihres Geschäfts führen würde, wenn die Mehrheit der von ihnen verkauften Artikel HFSS oder „weniger gesund“ sind.
Der Fachhandel ist von Mengenpreisbeschränkungen nicht ausgenommen. Läden, die sich als Fachgeschäfte bezeichnen, müssen von der Vollzugsbehörde im Einzelfall geprüft werden. Beispiele für Fachgeschäfte sind unter anderem:
Nicht-transaktionale Software wie Websites oder Apps, auf denen Sie ein Produkt nicht kaufen können, fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie, da sie nicht unter die Definition eines qualifizierten Unternehmens fallen, bei dem ein Unternehmen vorverpackte Lebensmittel zum Verkauf anbietet – zum Beispiel a Marken-Website des Herstellers, die möglicherweise Informationen über das Produktsortiment enthält, auf der ein Verbraucher das Produkt jedoch nicht kaufen kann. Wenn eine nicht-transaktionale Website einen Link zu einer transaktionalen Website enthält, fällt die nicht-transaktionale Website selbst immer noch nicht in den Geltungsbereich der Werbebeschränkungen.
Ein Unternehmen ist ein qualifiziertes Unternehmen, wenn das Unternehmen am ersten Tag des Geschäftsjahres, in dem ein solcher Verkauf stattfand, 50 oder mehr Mitarbeiter hatte.
Die Zahl der Mitarbeiter ist nicht auf England beschränkt – es handelt sich um die Gesamtzahl der Mitarbeiter, die ein Unternehmen insgesamt hat.
Die Beschränkungen gelten für mittlere und große Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
Ob Personen mit einem Null-Stunden-Vertrag für diese Zwecke als Arbeitnehmer gelten, hängt vom Einzelfall und ihrem Vertrag ab und wäre letztlich eine Frage des Arbeitsrechts.
Hersteller gelten nicht als qualifizierte Unternehmen, es sei denn, sie verkaufen an Verbraucher. Daher sind die Aktionsbeschränkungen nicht von der Anzahl der Mitarbeiter eines Herstellerunternehmens abhängig, sondern vielmehr davon, wie viele Mitarbeiter ein Einzelhändler hat, der die Produkte verkauft.
Die Beschränkungen gelten für mittlere und große Unternehmen (die wir als 50 oder mehr Mitarbeiter definieren), die in England Lebensmittel oder Getränke verkaufen.
Als Ergebnis der ersten Konsultation zu dieser Richtlinie entschied die Regierung, dass die Beschränkungen für Franchises oder Vereinbarungen (wie Symbolgruppen) gelten, bei denen mehrere Unternehmen unter demselben Namen operieren. Um festzustellen, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen hat und ob die Vorschriften gelten, ist ein Franchisevertrag als Teil des Geschäfts des Franchisegebers und nicht als separates Geschäft des Franchisenehmers zu behandeln.
Unter diesen Umständen würden Franchisenehmer, die als Unternehmen im Rahmen einer Franchisevereinbarung handeln und bei denen die Gesamtzahl der im Rahmen der Franchise tätigen Mitarbeiter mindestens 50 beträgt, als Unternehmen im Umfang betrachtet und daher verpflichtet, die Mengenpreis- und Standortbeschränkungen einzuhalten, wenn nicht Teil eines steuerbefreiten Unternehmens (siehe „Befreite Unternehmen“).
Wenn Einzelhändler der Symbolgruppe im Rahmen einer Franchisevereinbarung tätig sind und die Gesamtzahl der im Rahmen der Franchise tätigen Mitarbeiter mindestens 50 beträgt, fallen sie daher in den Geltungsbereich der Vorschriften. Symbolgruppen sind typischerweise eine Form einer Franchise von Convenience-Stores. Um festzustellen, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen hat und ob die Werbebeschränkungen gelten, wird das Geschäft des Einzelhändlers der Symbolgruppe als Teil des Geschäfts eines Franchisegebers behandelt, mit dem es eine Franchisevereinbarung hat.
Nach diesen Vorschriften liegt ein Franchisevertrag (ob formell oder informell, schriftlich oder mündlich) dann vor, wenn ein Unternehmen (der Franchisenehmer) und ein anderes Unternehmen (der Franchisegeber) vereinbaren, dass der Franchisenehmer eine Geschäftstätigkeit ausübt, die den Verkauf oder Vertrieb umfasst von Lebensmitteln (das Franchise-Geschäft).
Die Vorschriften legen fest, dass die folgenden Merkmale eines Unternehmens es insgesamt zu einem Franchise-Unternehmen machen. Wenn die folgenden Angelegenheiten vom Franchisegeber vereinbart werden oder anderen vom Franchisegeber eingegangenen Verpflichtungen ähneln:
Wenn diese Merkmale des Geschäfts vom Franchisegeber vereinbart werden oder denen anderer Unternehmen ähneln, für die der Franchisegeber vergleichbare vertragliche Vereinbarungen getroffen hat, kann ein Franchiseunternehmen im Sinne der Vorschriften ein qualifiziertes Unternehmen sein. Vertragliche Regelungen können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.
Wenn ein Franchise-Unternehmen gemäß den Vorschriften als qualifiziertes Unternehmen gilt (es hat 50 oder mehr Mitarbeiter) und Geschäfte hat, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs liegen, gilt das Franchise-Unternehmen selbst weiterhin als qualifiziertes Unternehmen und unterliegt der Einschränkungen.
Beispielsweise könnte ein Franchise-Unternehmen über Lebensmittelfachgeschäfte und allgemeine Lebensmittelgeschäfte verfügen. Die Lebensmittelfachgeschäfte wären von der Ausnahme dieser Art von Geschäften von den Standortbeschränkungen nicht betroffen, würden jedoch den Mengenpreisförderungsbeschränkungen unterliegen. Für allgemeine Lebensmittelgeschäfte gelten Volumenbeschränkungen und Standortbeschränkungen, wenn sie mehr als 185,8 m² groß sind.
Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein Franchise-Unternehmen sowohl Restaurants als auch Lebensmitteleinzelhändler hätte. Da es sich bei dem Franchise-Unternehmen um das qualifizierende Unternehmen handelt, unterliegen die Lebensmitteleinzelhändler bei einer Fläche von mehr als 185,8 m2 immer noch Mengen- und Standortbeschränkungen, nicht jedoch die Restaurants.
Zu den in den Geltungsbereich fallenden Einzelhändlern gehören:
Unternehmen (z. B. Großhändler), die Lebensmittel nur an andere Unternehmen und nicht direkt an Verbraucher verkaufen, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Beschränkungen. Wenn solche Unternehmen jedoch auch direkt an Verbraucher verkaufen, müssen sie die Vorschriften einhalten.
Die Beschränkungen gelten für alle Unternehmen, die in England Lebensmittel und Getränke verkaufen, unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst in England registriert ist.
Zu den Arten von Unternehmen, für die die Verkaufsförderungs- und Platzierungsvorschriften gelten, wenn sie Lebensmittel oder Getränke verkaufen, gehören unter anderem Einzelhandelsbetriebe mit 50 oder mehr Mitarbeitern (im Laden und online), wie zum Beispiel:
Wenn eines der oben aufgeführten Unternehmen das kostenlose Nachfüllen von Getränken anbietet, unterliegen sie den Beschränkungen für das kostenlose Nachfüllen. In der Vergangenheit kam es jedoch häufiger vor, dass Restaurants und Betriebe im Außer-Haus-Bereich kostenlose Nachfüllaktionen für Getränke anboten.
Der Außer-Haus-Bereich muss sich nicht an Standort- und Mengenpreisregelungen halten, wohl aber an die Beschränkungen der kostenlosen Nachfüllförderung für bestimmte Getränke.
Die Ausnahme für den Außer-Haus-Bereich von den Standort- und Mengenpreisbeschränkungen gilt für alle Lebensmittel, auch für vorverpackte Lebensmittel. Das heißt, wenn ein Restaurant vorverpackte Lebensmittel verkauft, fallen diese Lebensmittel nicht in den Geltungsbereich dieser Regelung.
Der Außer-Haus-Bereich wird in den Vorschriften als „Restaurant“ definiert, was besagt, dass ein „Restaurant“ ein Unternehmen ist, dessen Räumlichkeiten hauptsächlich für die Zubereitung oder den Verkauf von Lebensmitteln genutzt werden, die für den sofortigen Verzehr bestimmt sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Restaurant oder außer Haus handelt ( einschließlich Café, Coffeeshop, Fast-Food- oder Take-Away-Geschäft).
Von der Standort- und Mengenpreisförderung ist ein Restaurant ausgenommen, dessen Räumlichkeiten einschließlich des Sitzbereichs hauptsächlich für den Verkauf und den unmittelbaren Verzehr von Lebensmitteln genutzt werden.
Fertig verpackte Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, fallen nur dann nicht unter die Beschränkungen, wenn sie in einem Restaurant und nicht im Einzelhandel verkauft werden. In Restaurants verkaufte Lebensmittel gelten als zum sofortigen Verzehr geeignet, wenn sie:
Beispiele für Außer-Haus-Geschäfte, bei denen die Werbebeschränkungen (abgesehen von kostenlosen Nachfüllungen) nicht gelten, sind unter anderem:
Außer-Haus-Geschäfte innerhalb eines Einzelhändlers unterliegen nicht den Werbebeschränkungen, es sei denn, es gelten Beschränkungen für die kostenlose Nachfüllung. Diese Geschäfte werden nicht in die relevante Grundfläche eines Geschäfts einbezogen.
Konzessionen sind separate Unternehmen, die in einem Bereich innerhalb der Filiale eines qualifizierten Unternehmens tätig sind und von der entsprechenden Ladenfläche ausgeschlossen sind, wenn sie über eigene Zahlungsmöglichkeiten verfügen.
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Standorts dieser Konzessionen und ihrer Lebensmittelprodukte, wenn sie sich im Geschäft eines qualifizierten Unternehmens befinden.
Allerdings wird eine Konzession, die sich in der Filiale eines qualifizierten Unternehmens befindet, aber nicht Teil seines Geschäfts ist, als separates Unternehmen behandelt, das die Werbebeschränkungen einhalten muss, wenn es die Kriterien erfüllt, um als eigenständiges qualifiziertes Unternehmen zu gelten. Die Standortbeschränkungen sind auch dann einzuhalten, wenn die Fläche der Konzession die jeweilige Grundflächenschwelle überschreitet.
Betriebe, die nicht in den Anwendungsbereich der Beschränkungen fallen – zum Beispiel Außer-Haus-Betriebe (siehe den vorherigen Abschnitt „Außer-Haus-Bereich“) – werden nicht in die relevante Grundfläche einbezogen.
Eine Einzelhandelskonzession innerhalb eines Supermarkts könnte sich im verbotenen Ladeneingangsbereich des Supermarkts befinden.
Bei dieser Einzelhandelskonzession kann es sich um ein eigenständiges qualifiziertes Unternehmen handeln, wenn es die in den Vorschriften genannten Kriterien erfüllt. Daher kann es den Beschränkungen der Mengenpreisförderung und den Standortbeschränkungen unterliegen, wenn es mehr als 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) groß ist. .
Wenn es sich bei dieser Einzelhandelskonzession um ein qualifiziertes eigenständiges Unternehmen handelt, können alle in diesem Unternehmen verkauften vorverpackten Lebensmittel den Werbebeschränkungen unterliegen. Nicht vorverpackte Lebensmittel unterliegen nicht den Aktionsbeschränkungen.
Wenn es sich bei dieser Einzelhandelskonzession nicht um ein eigenständiges qualifiziertes Unternehmen handelt, unterliegt es nicht den Werbebeschränkungen.
Außer-Haus-Konzessionen (in den Vorschriften als „Restaurant“ definiert), die sich innerhalb eines Einzelhändlers befinden (z. B. ein Café, das ein eigenständiger Betrieb in einem Supermarkt ist), unterliegen nicht den Mengenpreis- oder Standortförderungsbeschränkungen, weil sie es sind ein Out-of-Home-Geschäft.
Verkaufsautomaten mit Zahlungsmöglichkeiten, die von einem anderen Unternehmen als dem Unternehmen betrieben werden, das in erster Linie für die Verwaltung und den Betrieb des Geschäfts, in dem sie aufgestellt sind, verantwortlich sind, gelten als Konzession und sind daher nicht Teil der Berechnung der relevanten Ladenfläche.
Verkaufsautomaten, die von einem separaten Unternehmen betrieben werden, unterliegen nicht den Standortbeschränkungen, die für das qualifizierte Unternehmen gelten, in dem sie aufgestellt werden. Wir empfehlen qualifizierten Unternehmen jedoch, die Aufstellung von Verkaufsautomaten, die bestimmte Lebensmittel verkaufen, nicht in eingeschränkten Bereichen ihrer Geschäfte zuzulassen . Verkaufsautomaten können den Beschränkungen für Mengenpreisaktionen unterliegen, wenn sie von einem qualifizierten Unternehmen betrieben werden.
Bereiche in Einzelhandelsgeschäften – zum Beispiel die Bäckerei- oder Feinkostabteilung eines Supermarkts, die Eigentum dieses Supermarkts sind und von ihm betrieben werden – sind keine Konzessionen, da sie Teil desselben Geschäfts sind.
Abgepackte Lebensmittel, die in diesen Bereichen eines qualifizierten Unternehmens verkauft werden, unterliegen den Werbebeschränkungen.
Diese Bereiche eines Geschäfts sind nicht von der entsprechenden Grundfläche ausgenommen, da es sich hierbei nicht um Konzessionen handelt.
Für die Zwecke dieser Leitlinien umfasst „Lebensmittel“ auch Getränke und hat die gleiche Bedeutung wie in Abschnitt 1 (1) des Food Safety Act 1990.
Von den Beschränkungen ausgenommene Produkte:
Weitere Ausnahmebeispiele finden Sie unten im Abschnitt „Nicht abgedeckte Lebensmittel und Getränke“.
Weitere Informationen zum Nährstoffprofilierungsmodell finden Sie im späteren Abschnitt „Das Nährstoffprofilierungsmodell 2004 bis 2005“.
Im Rahmen der Konsultation zur Beschränkung von Werbeaktionen im Jahr 2019 entschied die Regierung, dass die Mengenpreis- und Standortbeschränkungen für Produktkategorien gelten sollten, die:
Dies entspricht weitgehend den Kategorien, die im Programm zur Zuckerreduzierung und im Kalorienreduzierungsprogramm enthalten sind, sowie den Getränken, die der Soft Drinks Industry Levy (SDIL) unterliegen.
Innerhalb dieser Kategorien gelten die Einschränkungen nur für vorverpackte Lebensmittel, die als HFSS oder „weniger gesund“ im Sinne des Nährstoffprofilierungsmodells (NPM) 2004 bis 2005 eingestuft werden. Die technischen Leitlinien zur Nährstoffprofilierung 2011 enthalten Anweisungen zur Berechnung NPM-Score für verschiedene Produkte. Die Beschränkungen gelten für Produkte, nicht für Marken, was bedeutet, dass die Produktpalette einer Marke Produkte umfassen kann, die in den Geltungsbereich der Beschränkungen fallen und nicht.
Produkte innerhalb der Kategorien vorverpackter Lebensmittel im Geltungsbereich der Vorschriften (in Anhang 1 enthalten) sind unten unter „Produktkategorien im Geltungsbereich“ aufgeführt. Diese Produkte fallen in Kategorien, die als die Hauptverursacher der Zucker- und Kalorienaufnahme der Bevölkerung gelten.
Hinweis: Obwohl ein Artikel zu einer unten aufgeführten Kategorie gehören kann, fällt der Artikel nicht in den Geltungsbereich der Vorschriften und unterliegt weder Mengenpreis- noch Standortbeschränkungen, wenn er bei der Anwendung des NPM nicht als „weniger gesund“ eingestuft wird.
Die unter „Hauptausschlüsse“ aufgeführten Produkte fallen nicht in den Geltungsbereich der Beschränkungen und fallen nicht in andere Kategorien, die in den Geltungsbereich der Beschränkungen fallen, sofern nicht anders angegeben.
Die Liste der Beispiele und Ausschlüsse ist nicht erschöpfend, sofern nicht anders angegeben.
Während sich die Lebensmittelkategorien in den Vorschriften nicht überschneiden, können einige Arten von Lebensmittelprodukten mehrere Zutaten oder Merkmale aufweisen, die möglicherweise in mehr als eine Kategorie fallen. Sollte es erforderlich sein, festzustellen, in welche Kategorie das Produkt fällt, erfolgt dies durch eine objektive Gesamtbewertung der Inhaltsstoffe und Merkmale des konkret zum Verkauf angebotenen Produkts, um festzustellen, welche Kategorie das jeweilige Produkt am besten beschreibt.
Anhang 1: Die in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Punkte sind wie folgt:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Zubereitete Erfrischungsgetränke mit zugesetzten Zuckerzutaten.
Prinzip:
Erfrischungsgetränke fallen unter die SDIL gemäß den Soft Drinks Industry Levy Regulations 2018, werden jedoch anhand des NPM als HFSS oder „weniger gesund“ definiert.
Pulver, Sirupe, Schoten und Liköre sind ebenso im Lieferumfang enthalten wie trinkfertige Produkte.
In Abschnitt 7 wird detailliert beschrieben, wie diese Kategorie auf die Beschränkungen für kostenlose Nachfüllungen anzuwenden ist.
Gemäß den Vorschriften enthält ein Erfrischungsgetränk „zugesetzte Zuckerzutaten“, wenn in irgendeinem Stadium der Herstellung des Erfrischungsgetränks eine der folgenden Zutaten mit anderen Zutaten kombiniert wird:
(a) kalorische Monosaccharide oder Disaccharide
(b) eine Substanz, die kalorische Monosaccharide oder Disaccharide enthält
Beispiele für Produkte der Kategorie 1 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 1 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
1) Herzhafte Snacks, unabhängig davon, ob sie allein oder als Teil einer vollständigen Mahlzeit verzehrt werden sollen, einschließlich –
(a) Produkte aus Kartoffeln, anderem Gemüse, Getreide oder Hülsenfrüchten
(b) extrudierte, blattförmige und pelletierte Produkte
(c) abgepackte herzhafte Cracker, Reiskuchen oder Kekse wie Chips, Snacks auf Pita-Brotbasis, Brezeln, Papadams, gesalzenes Popcorn und Garnelencracker (jedoch keine rohen, gerösteten, panierten oder aromatisierten Nüsse)
2) Snacks auf der Basis von Schweineschwarte, unabhängig davon, ob sie einzeln oder als Teil einer vollständigen Mahlzeit verzehrt werden sollen.
Prinzip:
Alle Chips und Produkte, die als Alternative oder zum gleichen Anlass wie Chips verzehrt werden.
Berücksichtigt werden alle Größen, Formen und Arten von Verpackungen (z. B. Beutel, Mehrfachpackungen und wiederverschließbare Verpackungen, aber auch andere Formate derselben Produkte fallen unter die Vorschriften).
Beispiele für Produkte der Kategorie 2 im Geltungsbereich:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 2 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Frühstückszerealien, einschließlich verzehrfertiger Cerealien, Müsli, Müsli, Haferbrei und andere Cerealien auf Haferbasis.
Prinzip:
Alle Produkte sind überwiegend im Bereich „Frühstücksflocken“ zu finden.
Beispiele für Produkte der Kategorie 3 im Geltungsbereich sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Süßwaren einschließlich Pralinen und Süßigkeiten.
Prinzip:
Alle Produkte, die überwiegend im Bereich „Süßwaren“ zu finden sind, einschließlich Schokolade und Süßigkeiten sowie „Frei von“-Süßwaren.
Produkte, die als „Proteinriegel“ oder „High Protein“ vermarktet werden, können in diese Kategorie fallen, wenn sie die Zutaten oder andere Merkmale eines Süßwarenriegels aufweisen. Wenn ihre Zutaten Getreide oder Nüsse enthalten, können sie unter Kategorie 7 fallen.
Produkte, deren Merkmale und Inhaltsstoffe darauf schließen lassen, dass es sich um eine Süßwarenart handelt, werden im Einzelfall geprüft.
Beispiele für Produkte der Kategorie 4 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 4 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Speiseeis, Eis am Stiel, gefrorener Joghurt, Wassereis und ähnliche Tiefkühlprodukte.
Prinzip:
Alle Milch- und Nichtmilch-Eiscreme oder Eisalternativen, Eislutscher und Sorbets.
Beispiele für Produkte der Kategorie 5 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 5 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Kuchen und Cupcakes.
Prinzip:
Alle Arten von Kuchen, warm und gekühlt, einschließlich Kuchenmischungen.
Beispiele für Produkte der Kategorie 6 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 6 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Süße Kekse und Riegel auf der Basis einer oder mehrerer Nüsse, Samen oder Getreide.
Prinzip:
Beinhaltet alle süßen Kekse (gefüllt und ungefüllt) und Schokoriegelkekse, einschließlich mehlbasierter und „Free from“-Produkte. Dazu gehören auch süße Riegel, die auf einer oder mehreren dieser Zutaten basieren: Nüsse, Samen oder Getreide.
Dazu gehören Produkte, die einem „klassischen“ Müsliriegelprodukt ähneln, unabhängig davon, ob sie die Form eines Riegels haben oder nicht.
Produkte, die als „Proteinriegel“ vermarktet werden, können in diese Kategorie fallen, wenn ihre Zutaten Getreide, Nüsse oder Samen enthalten.
Berücksichtigt werden alle Größen, Formen und Arten von Verpackungen (darunter beispielsweise Dosen und Schalen, Mehrfachpackungen und wiederverschließbare Beutel, aber auch andere Formate derselben Produkte fallen unter die Vorschriften).
Beispiele für Produkte der Kategorie 7 im Geltungsbereich sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Morgenartikel, einschließlich Croissants, Pains au Chocolat und ähnliches Gebäck, Fladenbrot, Pfannkuchen, Brötchen, Teekuchen, Scones, Waffeln, Plundergebäck und Obstbrote.
Prinzip:
Dazu gehören süßes Gebäck und Brötchen, Frühstücksmischungen (z. B. Pfannkuchenmischungen und „ready to back“- oder „Heimbacken“-Produkte) sowie fruchtige Brotprodukte.
Beinhaltet „Frei von“-Produkte.
Beispiele für Produkte der Kategorie 8 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 8 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Desserts und Puddings, einschließlich Pasteten, Torten und Flans, Käsekuchen, Torten, Milchdesserts, Biskuitpudding, Milchreis, Streusel, Fruchtfüllungen, Pulverdesserts, Vanillepudding, Gelees und Baiser.
Prinzip:
Beinhaltet alle Arten von gekühltem und gefrorenem Pudding (einschließlich Dosenpudding) sowie Dessertmischungen. Beinhaltet „Frei von“-Produkte.
Beispiele für Produkte der Kategorie 9 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 9 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Gesüßter (mit oder anderem Zucker) Joghurt und Frischkäse.
Prinzip:
Beinhaltet Milch- und Nichtmilchalternativen (wie Soja-, Hafer-, Ziegen- oder Schafsprodukte).
Dazu gehören Joghurts, die mit Süßungsmitteln, Zucker oder Fruchtzutaten gesüßt sind.
Ausgenommen sind ungesüßter Naturjoghurt und ungesüßter Frischkäse.
Beispiele für Produkte der Kategorie 10 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 10 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Pizza (außer einfache Pizzaböden).
Prinzip:
Dazu gehören alle gekühlten und gefrorenen Pizzasorten.
Beispiele für Produkte der Kategorie 11 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 11 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Bratkartoffeln, Kartoffel- und Süßkartoffelchips, Pommes und Wedges, Kartoffelwaffeln, neuartige Kartoffelformen (z. B. Smileys), Rösti, Rösti, knusprige Kartoffelscheiben, Kartoffelkroketten.
Prinzip:
Beinhaltet Kartoffel- und Süßkartoffelprodukte.
Wenn ein Produkt in der Beschreibung der Kategorie 12 der Vorschriften nicht erwähnt wird und nicht in eine der anderen Kategorien fällt, fällt es nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.
Beispiele für Produkte der Kategorie 12 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 12 sind:
Wie es in den Vorschriften heißt:
Eines der folgenden:
1) Produkte, die als zum Kochen oder Aufwärmen bereit vermarktet werden, ohne dass eine weitere Zubereitung erforderlich ist, und die dazu bestimmt sind, als vollständige Mahlzeit verzehrt zu werden.
2) Produkte, mit Ausnahme von Produkten, die Gebäck enthalten, in oder mit einer Soße (jedoch nicht mit Marinade, Glasur, Dressing, Gewürzen oder einer ähnlichen Beilage), die als koch- oder aufwärmbereit vermarktet werden, ohne dass eine weitere Zubereitung erforderlich ist, und die dazu bestimmt sind, als solche verzehrt zu werden das Hauptelement einer Mahlzeit.
3) Paniert oder paniert –
(a) Gemüse-, Fisch-, Schalentier-, Fleisch- oder Geflügelprodukte
(b) Ersatzprodukte aus Fisch, Schalentieren, Fleisch oder Geflügel, einschließlich Fischstäbchen, Fischfrikadellen, Chicken Nuggets und paniertem Fleischersatz.
Prinzip:
Diese Kategorie soll im Allgemeinen diejenigen Produkte abdecken, die als Hauptmahlzeit verzehrt werden sollen, darunter:
Beispiele für Produkte der Kategorie 13 im Geltungsbereich sind:
Wesentliche Ausschlüsse der Kategorie 13 sind:
Es kann Produkte geben, die, wenn sie als Einzelartikel verkauft werden, nicht unter die Werbebeschränkungen fallen, aber wenn sie in einem Fertiggericht oder einem ganzen Produkt enthalten sind, fallen sie unter die Beschränkungen (z. B. Würste fallen nicht unter die Beschränkungen). Geltungsbereich der Aktionseinschränkungen, ein Fertiggericht mit Würstchen und Brei ist jedoch im Geltungsbereich).
Dies ist auf Beweise zurückzuführen, die zeigen, dass Produktkategorien wie „Fertiggerichte“ zur Kalorienaufnahme von Kindern beitragen und stark beworben werden.
Obwohl wir wissen, wie wichtig Werbeaktionen für die Maximierung des Umsatzes sind, gibt es das ganze Jahr über zahlreiche saisonale Werbeaktionen, darunter unter anderem Weihnachten, Diwali, Valentinstag, Ostern, Muttertag, Vatertag und Halloween. Dies bedeutet, dass es fast das ganze Jahr über saisonale Werbeaktionen geben kann. Saisonale Produkte (z. B. Weihnachtsschokolade oder Ostereier) waren häufig bis zu 3 Monate vor Weihnachten oder Ostern in den Regalen und an wichtigen prominenten Stellen in Geschäften zu finden – etwa am Ende des Gangs, an Kassen und in Ladeneingängen Beispiel.
Wir wissen auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher diese Produkte kaufen, größer ist, wenn sie im Rahmen einer Werbeaktion angeboten und an diesen prominenten Orten platziert werden. Schokolade und Süßwaren gehören zu den wichtigsten Zuckerquellen in der Ernährung von Kindern, und dazu zählen auch Produkte, die als „saisonal“ gekennzeichnet sind, aber in der Regel das ganze Jahr über angeboten werden.
Daher unterliegen saisonale Produkte den Aktionsbeschränkungen. Allerdings können Unternehmen saisonale Produkte bewerben, die in die Kategorie 1 fallen, wenn sie die NPM bestehen.
Wenn ein vorverpacktes Lebensmittel mehr als eine Lebensmittelart umfasst und ein bestimmtes Lebensmittel enthält, ist das gesamte Produkt als bestimmtes Lebensmittel zu behandeln.
Dazu gehören beispielsweise ausgewählte Speisen oder Platten, Geschenkkörbe und Geschenksets, die mehrere verschiedene Lebensmittel enthalten.
Bestimmte Lebensmittel, die in qualifizierten Unternehmen verkauft werden, unterliegen den Beschränkungen, unabhängig davon, ob sie als „Essen zum Mitnehmen“ gekennzeichnet sind.
Lebensmittel fallen nicht in den Geltungsbereich und sind daher nicht durch Mengenpreis- oder Standortbeschränkungen eingeschränkt, wenn sie:
Die Ausstellung bestimmter Lebensmittel, die nicht vorverpackt sind (z. B. gemischte Süßwaren oder lose Backwaren), an einem eingeschränkten Ort wäre zwar zulässig, würde jedoch nicht als bewährte Vorgehensweise gelten.
Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, das Gleichgewicht der Werbeaktionen hin zu gesünderen Optionen zu verlagern und die Verfügbarkeit gesünderer Produkte zu maximieren, die im Rahmen von Werbeaktionen angeboten werden, um es Eltern zu erleichtern, gesündere Entscheidungen zu treffen, wenn sie für ihre Familien einkaufen, indem Einzelhändler dazu ermutigt werden, Werbeaktionen für gesündere Produkte zu nutzen Lebensmittel.
Das Nährstoffprofilierungsmodell (NPM) wurde von der Food Standards Agency in den Jahren 2004 bis 2005 entwickelt, um Ofcom, der Rundfunkregulierungsbehörde, ein Instrument zur Unterscheidung von Lebensmitteln anhand ihrer Nährstoffzusammensetzung im Rahmen der Fernsehwerbung für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung zu stellen Kinder. Der NPM Technical Guidance 2011 legt dar, wie der NPM-Score für verschiedene Produkte berechnet wird.
Ab Juli 2017 führte der Ausschuss für Werbepraxis nach einer öffentlichen Konsultation HFSS- oder „weniger gesunde“ Regeln ein, die Nicht-Rundfunkwerbung (einschließlich Print-, Kino-, Online- und Social-Media-Werbung) mit Rundfunkwerbung in Einklang brachten.
Das Nährstoffprofilierungsmodell verwendet ein einfaches Bewertungssystem, bei dem Punkte auf der Grundlage des Nährstoffgehalts von 100 g eines Lebensmittels oder Getränks vergeben werden. Punkte werden für „A“-Nährstoffe (Energie, gesättigte Fettsäuren, Gesamtzucker und Natrium) und für „C“-Nährstoffe (Obst-, Gemüse- und Nussgehalt, Ballaststoffe und Proteine) vergeben. Die Bewertung für „C“-Nährstoffe wird dann von der Bewertung für „A“-Nährstoffe abgezogen, um die endgültige Bewertung des Nährstoffprofils zu erhalten.
Lesen Sie weitere Informationen zum Nährstoffprofilierungsmodell 2004 bis 2005, einschließlich der technischen Leitlinien für die Nährstoffprofilierung 2011 zu seiner Anwendung.
In den meisten Fällen muss der NPM-Score für Produkte „wie verkauft“ und nicht für Produkte „wie verbraucht“ berechnet werden. Wenn ein Produkt vor dem Verzehr rekonstituiert werden muss, sollte der NPM-Wert auf der Grundlage von 100 g des gemäß den Anweisungen des Herstellers rekonstituierten Produkts berechnet werden. Dies gilt insbesondere für Produktmischungen (z. B. Kuchenmischungen) und Backmischungen.
Wenn ein vorverpacktes Produkt Scone und Marmelade enthalten würde, würde das Produkt in den Geltungsbereich der Vorschriften fallen, da es ein Scone enthält (das in den Geltungsbereich der Kategorie „Morgenwaren“ fällt, Marmelade hingegen nicht) und der NPM-Wert berechnet werden müsste für das Produkt als Ganzes.
Wenn das gesamte vorverpackte Produkt einen NPM-Wert von 4 und höher aufweist, unterliegt es den Werbebeschränkungen.
Ein vorverpacktes Produkt wie ein thailändisches oder indisches Fertiggericht kann ein Currygericht und eine Reisbeilage als einzelnes Fertiggericht enthalten, das unter Liste 1 fällt. Wenn die Nährwertangaben für das Produkt als Ganzes bereitgestellt werden (z. B. Hauptgericht und Reis kombiniert). ), da es dazu gedacht ist, gemeinsam konsumiert zu werden, sollte der NPM-Score aus Pragmatismusgründen auf dieser Grundlage berechnet werden.
Werden jedoch Nährwertangaben für die einzelnen Komponenten des Fertiggerichts gesondert angegeben, so sollte der NPM-Score nur für die Komponente im Rahmen der Anlage 1 der Verordnung berechnet werden. Erreicht diese Komponente im NPM einen Wert von 4 oder höher, liegt das gesamte Fertiggericht im Geltungsbereich der Beschränkungen.
Wenn zwei oder mehr Lebensmittel der Kategorie 1 separat vorverpackt, dann aber in einer einzigen Umverpackung kombiniert werden – zum Beispiel Müsli mit Joghurt –, kann es zu einer Mischung von Lebensmitteln der Kategorie 1 kommen.
Wenn entweder das Müsli oder der Joghurt einen NPM-Wert von 4 oder höher aufweist, unterliegt das gesamte vorverpackte Produkt den Werbebeschränkungen.
Produkte, die aus mehreren vorverpackten Artikeln bestehen, alle zusammen verpackt und als ein Produkt verkauft werden, können in den Geltungsbereich der Vorschriften fallen, wenn es sich bei mindestens einem Artikel um ein bestimmtes Lebensmittel handelt.
Wenn ein einzelner Artikel der Liste 1 im Multipack einen NPM-Wert von 4 oder höher aufweist, unterliegt das gesamte Multipack den Aktionsbeschränkungen. Mit anderen Worten: Jedes Produkt wird einzeln bewertet, um seinen NPM-Wert zu ermitteln. Wenn ein Produkt einen Wert von 4 oder mehr aufweist, unterliegt das gesamte Artikelpaket den Beschränkungen.
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, dürfen keine mengenmäßigen Preisaktionen für Lebensmittel anbieten, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen.
„Mengenpreisaktion“ bedeutet:
Finanzielle Anreize können auch Angebote umfassen, etwa wenn bei einer Mengenpreisaktion „Kaufe 3 Produkte und erhalte 1.000 Treuepunkte“ angeboten wird – dies liegt im Rahmen, da der Kunde einen Anreiz erhält, mehr zu kaufen, um das Angebot zu erhalten.
Ein als Einzelartikel verkauftes Multipack ist nicht unbedingt dasselbe wie eine Multibuy-Aktion. Allerdings würde eine Mehrfachpackung, die als einzelne Umverpackung mit 6 separaten Packungen Chips verkauft wird, in den Anwendungsbereich der Mengenpreisförderungsbeschränkungen fallen, wenn ihre Verpackung den Preis einer einzelnen Mehrfachpackung im Vergleich zu einzelnen Einzelpackungen mit „6“ zum Preis von 4 anpreist ' oder '50 % zusätzlich kostenlos'. Den Beschränkungen würde es auch unterliegen, wenn bei mehreren Käufen der Multipacks selbst eine Mengenpreisaktion angeboten würde – zum Beispiel „Kaufe 2 Multipacks und erhalte ein Multipack gratis“ oder „20 % mehr zum gleichen Preis“.
Jede Mengenpreisaktion, die ein bestimmtes Lebensmittel- oder Getränkeprodukt gemäß Anhang 1 umfasst, ist nicht zulässig, unabhängig davon, ob nicht spezifizierte Lebensmittelprodukte im selben Angebot gekauft oder ausgewählt werden können. Mengenpreisaktionen können nur für nicht spezifizierte Lebensmittel angeboten werden.
Die Regelungen sehen vor, dass bestimmte Lebensmittel nicht im Rahmen einer Mengenpreisaktion zum Verkauf angeboten werden dürfen. Dazu gehört eine Aktion, bei der auch nicht spezifizierte Lebensmittel oder Non-Food-Artikel enthalten sind.
Beispielsweise wäre ein Werbeangebot für eine Zeitung und Schokolade wie „Kaufen Sie eine Zeitung und erhalten Sie einen Schokoriegel gratis“ nicht zulässig, da es darauf hinweist, dass ein bestimmtes Lebensmittel kostenlos angeboten wird. Eine der Definitionen einer Mengenpreisaktion in den Vorschriften ist eine Aktion, die darauf hinweist, dass ein Artikel oder ein Teil eines Artikels kostenlos ist.
Angebote, bei denen es sich nicht um Mengenpreisaktionen handelt, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Beschränkungen.
Gestattet.
Nicht gestattet. Dieses Angebot umfasst bestimmte Lebensmittel. Der NPM-Score sollte auf Produktbasis berechnet werden. Wenn mindestens ein Produkt im Angebot als HFSS oder „weniger gesund“ eingestuft wird, ist das Angebot nicht zulässig.
Nicht gestattet.
Angebote, die allgemein als „Essensangebote“ oder „Dine-in-for-2“ bezeichnet werden und bei denen mit der Werbung für Lebensmittel beworben wird, dass sie dazu bestimmt sind, gemeinsam verzehrt zu werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der Mengenpreis-Werbebeschränkungen.
Die in den Vorschriften enthaltene Definition des „relevanten Sonderangebots“ befasst sich mit Essensangeboten (bei denen es sich im Allgemeinen um Mittagsangebote für Erwachsene handelt, die sie an diesem Tag unterwegs konsumieren können) oder um „Dine-in-for-2“-Angebote (die die Kosten senken). „komplette“ Mahlzeiten für mehrere Personen, anstatt sie zu Hause aufzubewahren), die darauf abzielen, die Kosten einer einzelnen Mahlzeit zu senken.
In den Vorschriften werden diese Angebote als „relevante Sonderangebote“ bezeichnet, was bedeutet, dass ein Angebot zu einem ermäßigten Preis für mehrere beworbene Artikel zulässig ist, die dazu bestimmt sind, gemeinsam als oder als Teil einer einzelnen Mahlzeit von einer oder zwei Personen verzehrt zu werden oder mehr Personen zusammen (wie zum Beispiel bei den Angeboten „Essensangebot“ oder „Dine in for 2“). Allerdings dürfen nicht alle angegebenen Lebensmittel – unabhängig davon, ob sie Teil eines Essensangebots sind oder nicht – an eingeschränkten Orten platziert werden.
Die Definition des „relevanten Sonderangebots“ umfasst beispielsweise Angebote wie:
Selbstverständlich wird jeder Fall anhand seiner individuellen Fakten von einem Vollzugsbeamten beurteilt, um festzustellen, ob das betreffende Geschäft in den Geltungsbereich der Beschränkungen fällt.
Nicht im Geltungsbereich der entsprechenden Sonderangebotsausnahme sind:
Es hat sich bewährt, Mengenpreisaktionen nur auf echte Essensangebote anzuwenden.
Beispiele für Essensangebote, die Unternehmen online bewerben könnten:
Qualifizierte Unternehmen könnten eine Tafel Schokolade bewerben, wenn ein Verbraucher nach einem Sandwich sucht, sofern die Tafel Schokolade Teil eines relevanten Sonderangebots ist.
Qualifizierte Unternehmen könnten auch für ein Dessert werben, wenn ein Verbraucher nach einem Fertiggericht sucht und das Dessert Teil eines „Dine-in-for-2“-Angebots (oder eines ähnlichen relevanten Sonderangebots) ist. Mit anderen Worten: Wenn ein Kunde einen Teil eines Mahlzeitangebots kauft (z. B. ein Sandwich), wäre es zulässig, einen Kunden dazu aufzufordern, im Rahmen eines relevanten Sonderangebots (z. B. einen Snack) andere Artikel anzubieten, die mit dem Sandwich verkauft werden oder ein Getränk).
Es ist einem qualifizierten Unternehmen jedoch nicht gestattet, ein bestimmtes Lebensmittel, das Teil eines relevanten Sonderangebots ist, auf einer Homepage, einer Favoritenseite oder einer Checkout-Seite zu bewerben, um einen einheitlichen Ansatz zwischen Standortaktionen in qualifizierten Geschäften und online sicherzustellen.
Mengenpreisaktionen sind auch auf die Verpackung von Lebensmitteln beschränkt (z. B. Pakete mit der Aufschrift „50 % extra gratis“ oder „doppelt so viel“). Werbeaktionen, die einem Verbraucher auf andere Weise (z. B. Gutscheine oder Beschilderung) mitgeteilt werden, sind ebenfalls eingeschränkt.
Es gibt eine Übergangsfrist bis 2024, die es Einzelhändlern ermöglicht, bestehende Lagerbestände, die vor Oktober 2023 produziert wurden, mit Mengenpreisaktionen (z. B. „x % extra“) auf der Verpackung zu verkaufen, die sie nicht entfernen können.
Um dem Geist der neuen Gesetzgebung gerecht zu werden, können Einzelhändler, die zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 bestehende Lagerbestände mit einem Mengenangebot auf der Verpackung verkaufen, diese Angebote durch einen deutlichen Hinweis auf der Verpackung für ungültig erklären. Jeder gewählte Ansatz sollte klar sein:
Jeder Einzelhändler, der sich dazu entschließt, ein Werbeangebot für auf der Verpackung enthaltene Volumenmengen für ungültig zu erklären, sollte sicherstellen, dass die dafür gewählte Methode hinreichend klar ist, um die Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Einzelhändler sollten prüfen, wie sie Werbeangebote auf der Verpackung für jedes Produkt eindeutig ungültig machen können, um sicherzustellen, dass sie die einschlägigen Verbraucherschutzgesetze einhalten.
Wenn nach Oktober 2024 eine Mengenpreisaktion auf der Verpackung für den Verkauf in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs, in denen solche Werbeaktionen zulässig sind, gekennzeichnet ist, muss auf der Verpackung klar und deutlich angegeben werden, dass die Aktion in England nicht gilt.
Rabattaktionen wie „50 % Rabatt“, „halber Rabatt“ oder „1 £ sparen“ fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Auch Gutscheine für diese Angebote fallen nicht in den Geltungsbereich der Regelungen.
Gratisproben oder Gutscheine für Gratisprodukte fallen ebenfalls nicht unter die Mengenpreis-Aktionsbeschränkungen.
Eine Mehrfachpackung gilt im Sinne der Mengenpreis-Werbebeschränkungen als Einzelartikel. Wenn die Verpackung den Artikel nicht im Vergleich zu Einzelpackungen bewirbt (z. B. „6 zum Preis von 4“ oder „50 % extra gratis“), fällt sie nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Ebenso würden mehrere Mehrfachpackungen in den Anwendungsbereich fallen, wenn beispielsweise eine „2 für 1“-Aktion für mehrere Mehrfachpackungen angeboten würde.
Es gelten Einschränkungen für das kostenlose Nachfüllen von zuckergesüßten Getränken, die vom NPM als HFSS oder „weniger gesund“ definiert werden, in allen qualifizierten Unternehmen, einschließlich der Gastronomie und des Außer-Haus-Bereichs. Unternehmen, die unter die Vorschriften fallen, dürfen keine kostenlose Nachfüllaktion für Getränke anbieten, die unter die Vorschriften fallen.
Getränke, die unter die Beschränkungen des kostenlosen Nachfüllens fallen, wären:
Eine „Werbeaktion zum kostenlosen Nachfüllen“ bezeichnet eine Werbeaktion, bei der dem Verbraucher das gleiche Getränk oder ein anderes Getränk, für das diese Verordnung gilt (einschließlich der kostenlosen Nachfüllung eines beliebigen Teils eines solchen Getränks), kostenlos angeboten wird, nachdem er das erste Getränk ganz oder teilweise konsumiert hat .
Von Verbrauchern betriebene Getränkeautomaten fallen in den Geltungsbereich dieser Beschränkungen, wenn sie kostenlose Nachfüllungen anbieten und in einem qualifizierten Unternehmen aufgestellt sind – zum Beispiel Kaffeemaschinen in einem Supermarkt oder auf einem Vorplatz, der gesüßten Kaffee anbietet. Sie unterliegen jedoch nicht der Mengenpreisaktion und den Standortbeschränkungen, da die Getränke nicht vorverpackt sind.
Beispiele für Getränke innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs der Beschränkungen des kostenlosen Nachfüllens finden Sie unten.
Getränke, die unter die Beschränkungen des kostenlosen Nachfüllens fallen, sind:
Getränke, die nicht unter die Beschränkungen für kostenloses Nachfüllen fallen, sind:
Die Vorschriften legen fest, dass qualifizierte Unternehmen bestimmte Lebensmittel nicht in einem physischen Geschäft aufbewahren dürfen. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Vorschriften fallen und Geschäfte mit einer „relevanten Grundfläche“ von 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) oder mehr haben, unterliegen den Beschränkungen zur Standortförderung.
Die relevante Grundfläche schließt Bereiche aus:
Diagramme mit Beispielen zu den Standortbeschränkungen finden Sie im Anhang C.
Konzessionen werden in den Vorschriften als ein Bereich definiert, der von einem anderen Unternehmen als dem Unternehmen genutzt wird, das in erster Linie für die Verwaltung und den Betrieb des Geschäfts verantwortlich ist, jedoch nur, wenn diese Konzession über eigene Zahlungsmöglichkeiten verfügt.
Konzessionen in Geschäften fließen nicht in die Berechnung der 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) ein, die für die Anwendung von Standortförderungsbeschränkungen erforderlich sind.
Konzessionen können Außer-Haus-Geschäfte oder Einzelhandelsgeschäfte sein.
Wenn ein Geschäft eine Gesamtfläche von 2.500 Quadratfuß hat, aber vor Ort über ein Café verfügt, das von einem separaten Out-of-Home-Franchise mit einer Fläche von 550 Quadratfuß betrieben wird, würde dies die relevante Grundfläche auf unter 185,8 m2 (2.000 Quadratfuß) reduzieren ft) Schwellenwert und daher würde das Geschäft nicht den Standortbeschränkungen unterliegen.
Die Quadratmeterzahl eines Ladens entscheidet jedoch nicht darüber, ob er von Mengenpreisaktionen ausgenommen ist. Alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, dürfen unabhängig von ihrer physischen Größe keine Mengenpreisaktionen anbieten.
Verfügt ein Lebensmittelgeschäft über eine Einzelhandelstheke (z. B. eine Verkaufstheke für abgepackte Lebensmittel oder eine Verkaufstheke für Kleidung mit separaten Zahlungsmöglichkeiten), ist diese Einzelhandelstheke von der entsprechenden Grundfläche dieses Lebensmittelgeschäfts ausgenommen.
Wenn es sich bei dem Konzessionsschalter um ein qualifiziertes Unternehmen mit einer Fläche von weniger als 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) handelt, wäre es von den Standortbeschränkungen ausgenommen, nicht jedoch von den Beschränkungen für Mengenpreisaktionen.
Wenn ein Geschäft über eine Konzession verfügt, bei der es sich um ein qualifiziertes Unternehmen mit einer Fläche von mehr als 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) handelt, unterliegt die Konzession selbst sowohl den Preis- als auch den Standortbeschränkungen, da es sich um ein eigenständiges, qualifiziertes Unternehmen handelt.
In den Geltungsbereich fallende Unternehmen dürfen bestimmte Lebensmittel nicht lagern an:
Die „Gangende“-Definition in den Vorschriften erfasst die Werbung für Produkte, die an den Enden (vorne oder hinten) von Gangregalreihen in Geschäften platziert werden und mit oder auf separaten Einheiten neben den Enden der Gangregalreihen verbunden sind – zum Beispiel Inselbehälterdisplays , Seitenstapel oder Clipleisten. Bei einer Gangendeanzeige handelt es sich nicht um den letzten Abschnitt eines Ganges, sondern um das senkrechte Ende des Ganges.
Displays wie Mülleimer, Nischen und Displays außerhalb der Einrichtung fallen nicht in den Geltungsbereich der Werbebeschränkungen, es sei denn, sie zeigen bestimmte Lebensmittel und befinden sich im Umkreis von 50 cm von einem Display am Gangende. Wenn freistehende Geräte durchgehend neben Regalen oder Schränken im Hauptgang verlaufen und so befestigt oder platziert werden, dass sie Teil des Hauptgangs werden, aber nicht hervorstechen – indem sie beispielsweise senkrecht zu den Regalen oder Schränken im Hauptgang platziert werden – dann ist dies der Fall fällt als „Gangende“ nicht in den Geltungsbereich der Standortförderungsbeschränkungen.
Endet ein Gang an einer Wand, gibt es an dieser Stelle per Definition kein Gangende, an dem Speisen ausgestellt werden können.
Eine „Hauptkundenroute“ hat ihre natürliche Bedeutung, indem ein Kunde durch Gänge zwischen den Gängen durch das Geschäft geleitet wird. Der Zweck dieser Definition besteht darin, zu versuchen, keine Inseldarstellungen zu erfassen, da Inseln normalerweise kein „Gangende“ haben (was bedeutet, dass keine Seite auf die gleiche Weise hervorgehoben wird wie ein typischer langer und rechteckiger Gang). In den meisten Fällen gelten Gangenden an einer Gangdurchbrechung, wie z. B. Zugangspunkte entlang eines Ganges, als Gangenden und fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
In den Vorschriften wird klargestellt, dass bestimmte Lebensmittel innerhalb eines Gangs platziert werden können, auch wenn diese weniger als 2 m von einer Kasse oder einem ausgewiesenen Warteschlangenbereich entfernt sind. Bestimmte Lebensmittel dürfen jedoch nicht am Ende eines Gangs und/oder auf einer inselartigen Struktur im Umkreis von 2 m von einer Kasse oder einem ausgewiesenen Warteschlangenbereich platziert werden. Anhang C enthält Diagramme, die Beispiele für Gangenden im Umfang zeigen.
Es ist nicht gestattet, bestimmte Lebensmittel im Umkreis von 15 m um die Mitte des Eingangs oder innerhalb der in der nachstehenden Formel beschriebenen Entfernung auszustellen, je nachdem, welcher Wert kleiner ist. Der Mittelpunkt ist der Punkt auf halber Strecke von der linken Seite des Ladeneingangs zur rechten Seite.
In der obigen Gleichung ist α die „relevante Grundfläche“ des Geschäfts. Mithilfe dieser Gleichung wird ein Abstand ermittelt, indem die „relevante Grundfläche“ mit 0,03 multipliziert und die Quadratwurzel dieser Zahl ermittelt wird.
Beispielsweise wäre es einem Geschäft mit einer Fläche von 185,8 m² untersagt, ein verbotenes Produkt in einem Umkreis von 2,4 m oder etwas mehr als 7,7 Fuß vom Eingang auszustellen. Dies ist aus der folgenden Gleichung ersichtlich:
In der obigen Gleichung wird die relevante Grundfläche des Geschäfts von 185,8 m2 mit 0,03 multipliziert. Das entspricht 5,574. Die verbotene Grundfläche wird daher berechnet, indem die Quadratwurzel aus 5,574 ermittelt wird. Das entspricht 2,4 Mio.
Die folgende Tabelle zeigt die verbotenen Eingangsbereiche als Maß für die „relevante Grundfläche“.
Die in Metern gemessenen verbotenen Distanzen können auf eine Dezimalstelle genau berechnet werden.
In Fällen, in denen der Haupteinkaufsbereich des Geschäfts hauptsächlich für den Verkauf oder die Ausstellung von Non-Food- und Getränkeprodukten genutzt wird und es unter Berücksichtigung des verbotenen Abstands einen externen öffentlichen Eingang zu jedem eigenständigen Bereich eines Geschäfts gibt, der Lebensmittel- und Getränkeprodukten gewidmet ist Für den Eingangsbereich können die Vollzugsbeamten bei der Festlegung einer verhältnismäßigen Durchsetzungsreaktion Folgendes berücksichtigen:
Dies soll dem Vollzugsbeamten dabei helfen, einen verhältnismäßigen Ansatz zu verfolgen, wenn er spezielle Lebensmittelbereiche mit öffentlichen Eingängen in größeren Geschäften in Betracht zieht.
In Fällen, in denen sich ein Gang innerhalb des eingeschränkten Eingangsbereichs des Ladens befindet, können bestimmte Lebensmittel in diesem Bereich nicht platziert werden.
Der eingeschränkte Eingangsbereich des Ladens muss frei von allen angegebenen Lebensmitteln sein, es wird jedoch angezeigt, ob es sich um einen Gang innerhalb des eingeschränkten Bereichs handelt (nicht unbedingt um den gesamten Gang, wenn sich nur ein Teil des Gangs innerhalb des eingeschränkten Bereichs befindet), gekühlt oder vorübergehend stehen und so weiter.
In den Vorschriften wird klargestellt, dass bestimmte Lebensmittel an keiner Stelle innerhalb des verbotenen Abstands zur Mitte eines öffentlichen Eingangs zum Haupteinkaufsbereich des Geschäfts platziert werden dürfen.
Bestimmte Lebensmittel dürfen nicht in einem „überdachten Außenbereich“ abgelegt werden, d. Lobby oder Vorraum).
Dies ist ein vom verbotenen Ladeneingangsbereich getrennter Sperrbereich.
Bestimmte Lebensmittel sollten nicht im überdachten Außenbereich eines Tankstellenplatzes abgestellt werden (sofern der Tankstellenladen als qualifizierter Betrieb gilt).
Bestimmte Lebensmittel sollten nicht unter einer Ladenmarkise platziert werden (sofern es sich bei diesem Geschäft um ein qualifiziertes Unternehmen handelt).
Dies gilt für verschiedene Strukturen und ist keine erschöpfende Liste.
Interne Eingangsbereiche zu verschiedenen Bereichen oder Abteilungen innerhalb von Geschäften gelten nicht jeweils als Sperrbereich. Beispielsweise ist eine Lebensmittelhalle in einem Kaufhaus möglicherweise nur innerhalb des Ladens zugänglich, und daher gilt der verbotene Ladeneingangsbereich ab dem ersten öffentlichen Eingang in den Haupteinkaufsbereich des Kaufhauses und nicht ab dem Punkt, an dem die Lebensmittelhalle beginnt.
Wenn es sich bei einer Konzession um ein qualifiziertes Unternehmen mit einer Größe von mehr als 185,8 m² (2.000 Quadratfuß) handelt, fällt der Zugang zur Konzession in den Geltungsbereich der Beschränkungen.
Wenn ein Geschäft über mehrere Eingänge verfügt, muss die Berechnung des Ladeneingangs auf jeden Eingang zum Haupteinkaufsbereich angewendet werden. Bei Ladeneingängen, die nahe beieinander liegen, können sich die verbotenen Abstände überschneiden.
Die Eingangsbeschränkungen gelten nicht für einen „Nur-Ausgang“-Ausgang, über den Kunden das Geschäft nicht betreten können oder dürfen.
Gutscheine fallen nicht zwangsläufig unter die Definition einer Mengenpreisaktion, wenn es sich dabei nicht um ein Anbieten des Lebensmittels zum Verkauf handelt. Ebenso fallen kostenlose Muster nicht in den Geltungsbereich, wenn sie:
Werden bestimmte, mit solchen Gutscheinen oder Gratisproben verbundene Lebensmittel jedoch vorverpackt im Rahmen einer Mengenpreisaktion im Markt angeboten oder innerhalb des Sperrgebietes platziert, ist dies nach den Vorschriften untersagt.
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, dürfen Lebensmittel, die in den Anwendungsbereich fallen, nicht online (einschließlich in Apps) an Standorten bewerben, die denen in Geschäften entsprechen, an denen Standortbeschränkungen für die Werbung gelten.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Fachgeschäfte, die ansonsten als qualifizierte Unternehmen gelten würden, aber nur oder überwiegend Lebensmittel aus einer einzigen Kategorie der Liste 1 verkaufen – zum Beispiel eine Online-Konditorei oder Fachgeschäfte für Schokolade oder Süßigkeiten.
Die Beschränkungen gelten nur für qualifizierte Unternehmen, die in England Lebensmittel online verkaufen.
Ein qualifiziertes Unternehmen darf bestimmte Lebensmittel an folgenden „Standorten“ nicht auf einem Online-Marktplatz zum Verkauf anbieten:
Auf der Website eines Einzelhändlers dürfen keine Mengenpreisaktionen für bestimmte Lebensmittel angeboten werden.
Die Vorschriften verhindern, dass bestimmte Lebensmittel online zum Verkauf angeboten werden, während ein Verbraucher andere Produkte als Lebensmittel der Kategorie 1 sucht oder durchstöbert. Die folgenden Beispiele zeigen einige Ausnahmen von dieser Einschränkung.
Wenn ein Verbraucher in irgendeinem Teil seiner Suche absichtlich nach einem bestimmten Lebensmittel sucht – zum Beispiel „Schokolade“, kann es sich bei den Suchergebnissen um jedes Produkt handeln, das als oder mit den Zutaten von Schokolade vermarktet wird – zum Beispiel Schokoladensüßwaren, Schokoladenkekse, Schokolade -aromatisierte Süßwaren oder Schokoladeneis.
Wenn ein Verbraucher absichtlich nach einem Produkt sucht, dürfen bestimmte Lebensmittel nicht in der Liste der Suchbegriffe erscheinen, es sei denn:
Wenn ein Verbraucher absichtlich nach einem Produkt sucht, dürfen bestimmte Lebensmittel nicht in der Liste der Suchbegriffe erscheinen, es sei denn:
Wenn ein Verbraucher nach „Schokolade“ sucht und ein Schokoladenprodukt Teil eines Korbs oder Sets war, das andere Produkte enthielt, die bestimmte Lebensmittel aus anderen Kategorien der Liste 1 enthielten, könnte das Korbprodukt selbst in den Sucheinträgen angezeigt werden.
Allerdings dürfen andere Körbe dieser Art, die keine Schokolade enthalten oder bestimmte Lebensmittel aus anderen Kategorien der Liste 1 enthalten, nicht auf der Seite mit den Suchlisten angezeigt werden, es sei denn, die angegebenen Lebensmittel im Korb sind:
Wenn ein Verbraucher eine Taxonomie-Registerseite „Schokolade“ durchsucht, sollten auf dieser Seite keine anderen angegebenen Lebensmittel angezeigt werden. Dazu gehören Banner mit der Option „Zum Warenkorb hinzufügen“ (oder ähnliches – zum Beispiel Banner, die zu anderen Kategorieseiten führen als der, nach der der Verbraucher gesucht hat).
Ausnahmen hiervon sind, wenn:
Wenn ein Verbraucher absichtlich eine Taxonomie-Kategorieseite durchsucht – zum Beispiel „Fertiggerichte“ oder „vegane Lebensmittel“, dürfen bestimmte Lebensmittel nicht auf der Taxonomieseite erscheinen, es sei denn:
Wenn ein Verbraucher eine Taxonomieseite „Schokolade“ durchsucht und ein Schokoladenprodukt Teil eines Korbs war, der andere Produkte enthielt, die bestimmte Lebensmittel aus anderen Kategorien der Liste 1 enthielten, könnte das Korbprodukt selbst auf der Browserseite angezeigt werden.
Andere Körbe dieser Art, die keine Schokolade enthalten oder bestimmte Lebensmittel aus anderen Kategorien der Liste 1 enthalten, dürfen jedoch nicht auf der Browserseite angezeigt werden, es sei denn, die angegebenen Lebensmittel im Korb sind:
Es gibt keine Ausnahme für Online-Einzelhandelsmarktplätze, die hauptsächlich Non-Food-Artikel verkaufen, aber Lebensmittel im Umfang an eingeschränkten Standorten anbieten. Diese Unternehmen fallen in den Geltungsbereich der Vorschriften.
Das Ziel unserer Politik besteht darin, die gesündere Wahl für Familien einfacher zu machen und die ständige Werbung für weniger gesunde Lebensmittel zu reduzieren.
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und dem Trend zum Online-Einkauf Rechnung zu tragen, sollten sich die Standortbeschränkungen auch an den Online-Standorten widerspiegeln. Schenkungen sind daher nicht von den Vorschriften ausgenommen.
Einzelhändler für Geschenkartikel, bei denen es sich um qualifizierte Unternehmen handelt, wie z. B. eine Blumen-Website, unterliegen den gleichen Beschränkungen und dürfen einen bestimmten Lebensmittel-Geschenkartikel nicht an eingeschränkten Standorten oder durch Mengenpreisaktionen bewerben. Alle qualifizierten Unternehmen unterliegen den Ladenbeschränkungen, das Gleiche gilt also auch für alle Online-Geschenkartikelhändler.
Einige Taxonomie-Registerkarten auf der Website eines Einzelhändlers, bei denen es sich um spezielle Angebotsseiten handelt – zum Beispiel „Sonderangebote“ oder „Angebote der Woche“ usw. – sind gemäß den Vorschriften kein eingeschränkter Ort. Daher können Produkte unter einer solchen Taxonomie-Registerkarte eine Mischung aus spezifizierten Lebensmitteln und nicht spezifizierten Lebensmitteln enthalten, die zu verschiedenen Kategorien gehören.
Angebote auf diesen Seiten müssen weiterhin die Beschränkungen für Mengenpreisaktionen einhalten.
Wenn ein Header auf einer Website Eigentum des qualifizierten Unternehmens ist und von diesem kontrolliert wird und keine bestimmten Lebensmittel in einer anderen Kategorie von Anhang 1 angezeigt werden als der, nach der der Verbraucher sucht oder die er durchsucht, dann ist der Header zulässig. Befindet sich ein Kunde beispielsweise auf einer Kuchenseite, sind Banner mit anderen Kuchen oder auch frischem Obst und Gemüse (nicht spezifizierte Lebensmittel) auf dieser Seite zulässig.
Es ist jedoch nicht gestattet, in Headern oder Bannern bestimmte Lebensmittel aus anderen Kategorien – etwa Joghurts oder Pizzen – auf dieser Seite anzuzeigen, es sei denn, sie werden nicht zum Verkauf angeboten, sondern stellen lediglich Werbung dar, die auf Websites Dritter verlinkt.
Ein Banner auf einer Homepage kann Bilder bestimmter Lebensmittel enthalten, wenn das Banner das Lebensmittel nicht zum Verkauf anbietet, sondern nur auf eine Taxonomieseite verweist. Die Taxonomieseite kann eine Mischung aus spezifizierten und nicht spezifizierten Lebensmitteln enthalten, wenn der Verbraucher nach der angezeigten Kategorie spezifizierter Lebensmittel sucht oder diese durchstöbert.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass sie ab dem 1. Oktober 2025 einen Wendepunkt für HFSS- oder „weniger gesunde“ Lebensmittel- und Getränkewerbung im Fernsehen sowie eine Beschränkung bezahlter Online-Werbung einführen wird.
Beschränkungen für HFSS oder Werbung für „weniger gesunde“ Lebensmittel und Getränke sind im Communications Act 2003 enthalten, der durch den Health and Care Act 2022 geändert wurde.
Wir arbeiten daran, bestimmte Prozesse durchzuführen, die für die robuste Umsetzung dieser Beschränkungen erforderlich sind. Dazu gehören Konsultationen und Anleitungen seitens der Regierung und der Regulierungsbehörden sowie die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu Produkten und Ausnahmen.
Die Regierung ist bestrebt, eng mit der Industrie zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt werden, bevor diese in Kraft treten.
Wir haben die Produktkategorien im Geltungsbereich beider Einschränkungen so weit wie möglich angeglichen. Im Gegensatz zu den Werbebeschränkungen gilt die Werberichtlinie jedoch für alle Branchen (Einzelhändler, Hersteller und Außer-Haus) gleichermaßen, wobei der Werbetreibende für etwaige Verstöße im Internet haftet.
Umgekehrt gelten Werbebeschränkungen für den Einzelhandel und die von ihm verkauften Produkte, wobei der Einzelhändler für Verstöße im Geschäft haftet und Einzelhändler und Online-Aggregatoren für Online-Verkäufe verantwortlich sind.
Aufgrund dieser Unterschiede verfügt die Werbung über zusätzliche Texte, um Produkte aus dem Außer-Haus-Bereich zu erfassen.
Uns ist bewusst, dass es in einigen Fällen Überschneidungen zwischen den neuen Online-Werbe- und Werbebeschränkungen geben kann.
In Bereichen mit Überschneidungen – beispielsweise wenn ein Unternehmen für die Werbung für ein identifizierbares HFSS-Produkt bezahlt hat, das in einem durch die Werbevorschriften eingeschränkten Bereich angezeigt wird (z. B. auf einer Einzelhandels-Homepage, einer Checkout-Seite oder einer Seite, die der Verbraucher nicht absichtlich geöffnet hat) – die Der Einzelhändler oder Aggregator haftet für die Verletzung der Werbebestimmungen. Es ist auch möglich, dass die oberste Regulierungsbehörde für Werbebeschränkungen den Werbetreibenden auch für einen Verstoß gegen die Werbevorschriften haftbar macht.
Da die Haftung jedoch je nach den Beschränkungen unterschiedlich ist, gehen wir nicht davon aus, dass eine Person wegen eines einzelnen Verstoßes zweimal bestraft wird.
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und die in den Geltungsbereich fallenden Lebensmittel in einer Weise bewerben, die nicht den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht, unterliegen Durchsetzungsmaßnahmen, es sei denn, es gilt eine Ausnahmeregelung.
Es wird erwartet, dass Einzelhändler beurteilen müssen, ob die von ihnen verkauften Produkte in die Kategorien fallen, für die die Beschränkungen gelten. Wenn dies der Fall ist, müssen Einzelhändler durch Berechnung des NPM-Scores beurteilen, ob diese Produkte in den Geltungsbereich fallen. Wenn ein Produkt in den Geltungsbereich fällt, liegt es in der Verantwortung des Einzelhändlers, sicherzustellen, dass er die in den Vorschriften festgelegten Beschränkungen für Werbeaktionen einhält.
Einzelhändler sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihnen beworbenen Produkte konform sind. Die meisten notwendigen Informationen zur Berechnung der NPM-Werte (z. B. die Energiemenge, Kilojoule (kJ), Zucker, gesättigte Fettsäuren usw. in 100 g des Lebensmittels oder Getränks) sind bereits auf der Verpackung angegeben.
Wenn Einzelhändler weitere Informationen von den Herstellern benötigen (z. B. Ballaststoff-, Obst-, Gemüse- und Nussgehalt), können die Hersteller diese bereitstellen, und wir würden von den Herstellern erwarten, dass sie dies tun (sofern sie nicht bereits öffentlich bekannt gegeben werden). Hersteller können sich dafür entscheiden, Einzelhändlern NPM-Bewertungen zur Verfügung zu stellen, wenn sie möchten, dass Einzelhändler ein Produkt bewerben, das zu einer Produktkategorie der Liste 1 gehört, aber aufgrund seines NPM-Scores nicht HFSS-konform oder „weniger gesund“ ist.
Nährwert- oder Inhaltsstoffinformationen, die ein Hersteller einem Einzelhändler zur Verfügung stellt, sollten korrekt und nicht irreführend sein. Wenn die von einem Hersteller bereitgestellten Informationen als irreführend erachtet werden, kann eine Durchsetzungsbehörde aufgrund gesonderter Rechtsvorschriften Durchsetzungsmaßnahmen gegen den Hersteller ergreifen. Hersteller haben bereits bestimmte Verpflichtungen bezüglich Nährwertangaben, die sie einhalten müssen, und es ist strafbar, irreführende Nährwertangaben auf der Verpackung anzubringen.
Wir suchen nach Möglichkeiten, Unternehmen bei der Einhaltung der neuen Beschränkungen zu unterstützen.
Wir sind uns bewusst, dass das NPM zwar seit vielen Jahren von Unternehmen für Werbebeschränkungen verwendet wird, die Werberichtlinien jedoch eine häufigere Nutzung des NPM für mehr Produkte erfordern.
Wenn Einzelhändler Lebensmittel im Rahmen einer Website oder einer anderen Online-Plattform anbieten, müssen sie hinsichtlich der von ihnen verkauften Produkte Standort- und Mengenbeschränkungen für Preisaktionen einhalten. Der Außer-Haus-Lebensmittelsektor fällt nicht in den Geltungsbereich der Werbebeschränkungen (mit Ausnahme des kostenlosen Nachfüllens von Getränken), Einzelhändler fallen jedoch in den Geltungsbereich und unterliegen Durchsetzungsmaßnahmen.
Teile von Online-Aggregator-Websites oder -Apps können durch Werbeeinschränkungen erfasst werden, z. B. Checkout-Seiten oder Pop-ups in den Einzelhändlerbereichen der App oder Website.
Die Homepage der Online-Aggregator-App oder -Website gilt als „Homepage“ und ist daher ein Bereich, in dem Aggregatoren oder Einzelhändler nicht für bestimmte Lebensmittel werben können, die ein Verbraucher direkt in seinen Warenkorb legen könnte – beispielsweise über ein „In den Warenkorb“-Symbol . Allerdings ist auf einer Homepage ein Bild eines bestimmten Lebensmittels zulässig, das nicht zum Verkauf angeboten wird, sondern stattdessen auf eine Kategorieseite verweist (einschließlich Kategorieseiten, die „Angebotsseiten“ sind).
Da Online-Aggregatoren oder Apps auch Restaurant- oder Außer-Haus-Partner haben können, sind Werbeaktionen dieser Partner durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
Einzelhändler, die qualifizierte Unternehmen sind, sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Verträge mit der Online-Lieferplattform klarstellen, dass die Gesetze eingehalten werden müssen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den Standort- und Mengenbeschränkungen für Preisaktionen auf solchen Plattformen entsprechen, wobei sie weiterhin dafür verantwortlich sind, dass diese Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.
Obwohl Einzelhändler für den Online-Verkauf ihrer Produkte verantwortlich sind, können auch Online-Aggregatoren eine solche Verantwortung tragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Aggregatoren im Auftrag eines Händlers für Produkte werben, diese fördern oder den Verkauf erleichtern.
Ein Gericht wird den Sachverhalt jedes Einzelfalls berücksichtigen, wenn es entscheidet, ob die Handlungen von Online-Lieferplattformen und Aggregatoren zu einem Verstoß gegen die Vorschriften geführt oder dazu beigetragen haben. Die Vollzugsbeamten können alle relevanten Parteien kontaktieren, wenn sie die Einhaltung prüfen, und können andere Durchsetzungsmechanismen in Betracht ziehen.
Wir möchten die Durchsetzungsbehörden dazu ermutigen:
Den Vollzugsbehörden stehen eine Reihe von Instrumenten zur Durchsetzung der Vorschriften zur Verfügung, wie im Folgenden beschrieben. Zunächst arbeiten sie informell oder über eine Verbesserungsmitteilung mit Unternehmen zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen und zu fördern, bevor sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, ein Bußgeld gegen ein Unternehmen zu verhängen.
Die Vorschriften werden von den Lebensmittelbehörden durchgesetzt. In der Praxis ist dies Ihre örtliche Behörde (z. B. Kreis-, Bezirks- oder Bezirksverwaltung). Die Vorschriften können je nach örtlichen Vereinbarungen durch Handelsnormen oder Umweltgesundheitsbeauftragte durchgesetzt werden. Beamte werden befugt, ihre Aufgaben zur Durchsetzung dieser Vorschriften wahrzunehmen. Jeder Rat verfügt über eine öffentlich zugängliche Untersuchungs- und Durchsetzungsrichtlinie gemäß dem Regulierungskodex.
Unternehmen können mit ihren zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um festzustellen, ob ihre Unternehmen in den Geltungsbereich der Vorschriften fallen. Wenn eine Partnerschaft besteht, möchten die Durchsetzungsbehörden möglicherweise mit den Hauptbehörden zusammenarbeiten, um etwaige Ratschläge zu ermitteln, die dem Unternehmen gegeben wurden.
Die Vollzugsbehörden prüfen wahrscheinlich Folgendes:
Es liegt im Ermessen der Vollzugsbeamten, zu entscheiden, wie sie erste oder weitere Ermittlungen durchführen. Bei der Entscheidung, ob eine Angelegenheit untersucht oder weiter untersucht werden soll, können unter anderem Informationen des Einzelhändlers oder von Großhändlern oder Herstellern erhaltene Beweise zum Inhalt von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Wir möchten die Vollzugsbeamten ermutigen, bei ihrer Durchsetzungsreaktion pragmatisch vorzugehen.
Um die Einhaltung der Beschränkung des kostenlosen Nachfüllens von zuckergesüßten Getränken im Geltungsbereich der Verordnung zu beurteilen, werden die Durchsetzungsbehörden wahrscheinlich Folgendes prüfen:
Vollzugsbeamte arbeiten mit Unternehmen zusammen, um sie bei der Einhaltung des Gesetzes zu unterstützen. Wenn ein Beamter berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass der Inhaber eines qualifizierten Unternehmens die Beförderungs- und Einstellungsvorschriften nicht einhält, könnte ein autorisierter Beamter dem Inhaber eine Verbesserungsmitteilung zukommen lassen.
Verbesserungsmitteilungen liegen jedoch im Ermessen und müssen nicht die erste Maßnahme sein, die ergriffen wird, wenn ein Vollzugsbeamter einen möglichen Verstoß aufdeckt. Den Vollzugsbeamten ist es gestattet und sie werden ermutigt, erste Gespräche mit Unternehmen zu führen, um potenzielle Verstöße zu klären und Ratschläge zur Einhaltung zu geben, bevor formelle Mitteilungen herausgegeben werden.
Die Zustellung einer Verbesserungsmitteilung kann ein Mittel zur Eskalation nach anhaltender Nichteinhaltung sein.
Weitere Informationen und ein Flussdiagramm, das die Prozesse zur Durchsetzung der Vorschriften beschreibt, sind in Anhang A und Anhang B enthalten.
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen und möglicherweise eine primäre Autoritätsbeziehung haben, werden aufgefordert, Compliance-Angelegenheiten mit ihnen zu besprechen. Für Unterstützung können auch die für Compliance-Fragen zuständigen Durchsetzungsteams kontaktiert werden.
Die Advertising Standards Authority (ASA) ist die unabhängige Werberegulierungsbehörde des Vereinigten Königreichs.
Sie verwalten seit über 50 Jahren den UK Code of Non-Rundfunkwerbung und Direkt- und Werbemarketing (verfasst und gepflegt vom Committee of Advertising Practice {CAP}) und den UK Code of Broadcast Advertising (verfasst und gepflegt vom Broadcast Committee of). Seit über 15 Jahren ist er in der Werbepraxis tätig und hat sein Aufgabengebiet im Jahr 2011 um Werbeaussagen auf unternehmenseigenen Websites und in von ihnen kontrollierten Social-Media-Bereichen erweitert.
Die ASA könnte durch ihre Beschwerdebearbeitung auf eine relevante Werbeaktion aufmerksam gemacht werden oder sie auf andere Weise im Rahmen ihrer proaktiven Überwachungsaktivitäten identifizieren.
Die Aktionsbestimmungen gelten nur für Mengenpreisaktionen und Standortbeschränkungen für bestimmte Lebensmittel, die in qualifizierten Unternehmen verkauft werden. Die Förderordnung gilt unabhängig vom bestehenden CAP-Kodex.
Wenn die ASA auf einen Inhalt aufmerksam wird, der in den Geltungsbereich der Werbebeschränkungen fällt und möglicherweise gegen die Werbevorschriften des Vereinigten Königreichs verstößt, wird sie die Angelegenheit an die zuständigen Durchsetzungsbehörden weiterleiten. Die Einhaltung der Werbevorschriften hat Vorrang vor den nichtgesetzlichen Werbekodizes des Vereinigten Königreichs.
Die ASA wird die von ihr identifizierten Fälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, damit diese Maßnahmen ergreifen können. Nur autorisierte Beamte sind befugt, Verbesserungsmitteilungen und feste Geldstrafen zu erlassen.
Der Verhaltenskodex zum Lebensmittelrecht beschreibt die angemessene Verwendung von Verbesserungsmitteilungen und Notverbotsmitteilungen zur Verwendung gemäß den Food Safety and Hygiene (England) Regulations 2013 und den Food Information Regulations 2014.
Verbesserungsmitteilungen geben Unternehmen die Möglichkeit, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, bevor eine Strafe verhängt wird. Verbesserungsmitteilungen sollten einen Fahrplan für die Einhaltung bieten. Gemäß den Vorschriften müssen in diesen Bekanntmachungen Einzelheiten angegeben werden wie:
Die Frist, die einem Unternehmen zur Sicherstellung der Einhaltung einer Verbesserungsmitteilung eingeräumt wird, wird von den Durchsetzungsbehörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben von Fall zu Fall geprüft.
Wenn eine Verbesserungsmitteilung angefochten wird, steht ein Berufungsverfahren zur Verfügung (Beschwerden werden bei einem Amtsgericht eingelegt), wodurch die Zeit bis zur Anhörung der Berufung praktisch „angehalten“ wird.
Wer einem Verbesserungsbescheid nicht nachkommt, kann sich strafbar machen.
Nach einer begangenen Straftat gibt es zwei Möglichkeiten:
Durchsetzungsmaßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Durchsetzungsrichtlinien der Behörden ergriffen.
Wenn ein Vollzugsbeamter vorschlägt, einer Person, die einer Verbesserungsmitteilung nicht nachgekommen ist, ein FMP aufzuerlegen, muss der Beamte dem Empfänger eine Absichtserklärung zusenden. Die Absichtserklärung wird:
Informationen, die in einer Absichtserklärung enthalten sein müssen, sind in den Vorschriften enthalten.
Das vorgeschlagene FMP kann aufgehoben werden, wenn eine Person, die eine Absichtserklärung erhält, innerhalb von 28 Tagen (beginnend mit dem Tag, an dem die Mitteilung eingegangen ist) 50 % des Strafbetrags zahlt.
Darüber hinaus kann eine Person, der eine Absichtserklärung zugestellt wird, innerhalb von 28 Tagen (ab dem Tag, an dem die Mitteilung eingegangen ist) schriftliche Erklärungen und Einwände bei einer Durchsetzungsbehörde in Bezug auf die vorgeschlagene Verhängung des FMP abgeben klären, warum ihrer Meinung nach ein FMP nicht angemessen wäre, was eine Durchsetzungsbehörde prüfen wird, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft.
Wenn die Person, die eine Absichtserklärung erhalten hat, ihrer Haftung nicht innerhalb von 28 Tagen nachkommt, kann ein Vollstreckungsbeamter eine letzte Mitteilung zustellen, mit der ein FMP in Höhe von 2.500 £ verhängt wird.
Die Informationen, die in einer endgültigen Bekanntmachung enthalten sein müssen, sind in den Vorschriften enthalten – dazu gehören:
Der Vollstreckungsbeamte darf einer Person keinen endgültigen Bescheid zustellen, wenn er davon überzeugt ist, dass die Person aus Gründen der Verteidigung nicht für die Straftat, auf die sich der Bescheid bezieht, verurteilt werden kann. Wenn ein Vollzugsbeamter eine letzte Mitteilung im Zusammenhang mit einem FMP zustellt, darf er gemäß diesen Vorschriften keine weitere Mitteilung in Bezug auf die Straftat zustellen.
Wenn eine Person, der eine Absichtserklärung zugestellt wurde, innerhalb der Frist Erklärungen abgibt oder Einwände gegen diese Mitteilung erhebt, kann diese Person die endgültige Mitteilung aufheben, indem sie innerhalb von 14 Tagen (beginnend mit dem Tag, an dem die endgültige Mitteilung übermittelt wurde) 50 % der Strafe zahlt wurde erhalten).
Eine Person, die den endgültigen Bescheid erhält, kann dagegen Berufung einlegen. Personen haben nach Zustellung einer letzten Mitteilung eine Frist von 28 Tagen, um gegen die Mitteilung Berufung einzulegen. Die Einspruchsrechte werden in jeder zugestellten endgültigen Mitteilung klar dargelegt und Einsprüche werden von einem erstklassigen Gericht in der Allgemeinen Regulierungskammer behandelt.
Die Berufungsgründe bestehen darin, dass die Entscheidung lautete:
Der FMP muss innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der endgültigen Mitteilung gezahlt werden. Wenn der FMP nicht innerhalb von 56 Tagen nach der letzten Mitteilung gezahlt wird, erhöht sich der zu zahlende Betrag um 50 %.
Im Falle einer Berufung ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung über die Berufung zu leisten (wenn die Berufung erfolglos bleibt). Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, erhöht sich der Betrag des FMP um 50 %.
Wenn einer Person eine Absichtserklärung für ein FMP zugestellt wird:
Wenn gegen eine Person ein FMP verhängt wird, kann diese Person zu keinem Zeitpunkt wegen der Straftat in Bezug auf die Handlung oder Unterlassung, die der Strafe zugrunde liegt, verurteilt werden.
Wie bereits erwähnt, bieten FMPs die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung der Vorschriften mit einer zivilrechtlichen Sanktion als Alternative zur Strafverfolgung zu reagieren.
Es liegt jedoch im Ermessen eines Vollzugsbeamten, eine Straftat zu verfolgen, die begangen wurde, nachdem die Bedingungen einer Verbesserungsmitteilung nicht eingehalten wurden. Jeder Fall wird individuell beurteilt. Beispielsweise kann ein Vollzugsbeamter eine strafrechtliche Verfolgung für angemessener halten, wenn er der Ansicht ist, dass das Unternehmen einen schwerwiegenden, vorsätzlichen oder wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften begangen hat.
Gemäß den Bestimmungen des RESA müssen die Strafverfolgungsbehörden Leitlinien zu den neuen Strafen und deren Anwendung zur Durchsetzung einer Straftat vorlegen. Dazu gehören:
Dies kann im Rahmen der üblichen Konsultation, Entwicklung und Veröffentlichung der Richtlinien einer Durchsetzungsbehörde erfolgen. Die Durchsetzungsbehörden müssen vor der Veröffentlichung oder Überarbeitung der Leitlinien solche Organisationen konsultieren, die ihrer Ansicht nach Interessenvertreter sind, die durch die Leitlinien erheblich beeinträchtigt werden könnten.
Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Vorschriften fallen, aber auch kleinere Unternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitern) und lokale Partner können hinzugezogen werden.
Das RESA verlangt von jeder Durchsetzungsbehörde, von Zeit zu Zeit Berichte zu veröffentlichen. In diesen Berichten müssen die Fälle angegeben werden, in denen:
Im Einklang mit den Vorschriften, die auch die Befugnisse des RESA nutzen, werden die Durchsetzungsbehörden die Sensibilität des Einzelfalls berücksichtigen und von der Veröffentlichung von Informationen absehen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Veröffentlichung unangemessen wäre.
Laden Sie ein PDF des Durchsetzungsablaufdiagramms herunter.
Gespräche zwischen Durchsetzungsbehörde und Unternehmen, in denen Verstöße erläutert und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Diese Bilder geben Beispiele dafür, wie die Vorschriften gelten können, sind jedoch keine erschöpfenden Illustrationen.
Im Bild oben liegt der eingeschränkte Bereich innerhalb von 2 m von der Kasse entfernt und bestimmte Lebensmittel können hier nicht platziert werden. Dazu gehört jeder Punkt im Umkreis von 2 m um eine Theke, an dem eine Registrierkasse verwendet wird, einschließlich des Bereichs hinter dem Tresen und jeder Punkt im Umkreis von 2 m um die Außenfläche einer Kasse, eines elektronischen Verkaufspunkts oder eines Selbstbedienungskassenautomaten. Dies verhindert nicht, dass bestimmte Lebensmittel in einem Gang platziert werden, auch wenn sie sich weniger als 2 m von der Kasse entfernt befinden. Bestimmte Lebensmittel sollten jedoch nicht am Ende eines Gangs oder innerhalb von 50 cm vom Ende des Gangs platziert werden.
Im Bild oben liegt der eingeschränkte Bereich innerhalb von 2 m von einem ausgewiesenen Warteschlangenbereich oder einem Warteschlangenmanagementsystem und bestimmte Lebensmittel können hier nicht platziert werden. Außerdem gibt es rund um die Kassen einen Sperrbereich von 2 m, in dem bestimmte Lebensmittel nicht abgestellt werden dürfen. Dies verhindert nicht, dass bestimmte Lebensmittel in einem Gang (jedoch nicht am Ende eines Gangs) platziert werden, selbst wenn sie sich in einem Umkreis von 2 m um den vorgesehenen Warteschlangenbereich befinden.
Im Bild oben gelten für die Enden der Gänge und innerhalb von 50 cm vom Ende des Gangs (jedoch nicht im Hauptgang) Einschränkungen, und bestimmte Lebensmittel können hier nicht platziert werden. Bestimmte Lebensmittel können auf inselartigen Strukturen platziert werden, die im gesamten Laden verteilt sein können und nicht unter die Beschränkungen fallen, da es sich nicht um Gänge handelt.
Im Bild oben gibt es einen Eingang mit einer einzigen Tür, bei dem der verbotene Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens eingehalten wird.
Im Bild oben ist ein Eingang mit einer einzelnen Tür an einer Ecke zu sehen, wobei der Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens verboten ist, selbst wenn er mit einer Wand gekreuzt ist.
Im Bild oben gibt es einen offenen Eingang ohne Wände auf beiden Seiten des Eingangs mit einem verbotenen Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens.
Im Bild oben gibt es einen Eingang mit einer einzigen Tür, bei dem der verbotene Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens eingehalten wird. Innerhalb der verbotenen Entfernung zur Tür befindet sich ein Hauptgang. Der Hauptgangbereich, der innerhalb des verbotenen Bereichs der Tür liegt, zeigt, dass bestimmte Lebensmittel an keiner Stelle innerhalb des verbotenen Ladeneingangsbereichs platziert werden sollten, unabhängig davon, ob sie vom Ladeneingang aus sichtbar sind.
Im Bild oben führen Treppen oder Rolltreppen zu einem einzigen Türeingang. Der verbotene Abstand beträgt von der Mitte des Eingangs zum Laden.
Im Bild oben gibt es mehrere Türeingänge mit einem verbotenen Abstand von der Mitte jedes Eingangs im Laden.
Im Bild oben gibt es einen Eingang mit einem überdachten Bereich innerhalb des Ladens, durch den die Öffentlichkeit gelangt, um den Haupteinkaufsbereich (zum Beispiel das Foyer, die Lobby oder den Vorraum) zu betreten. Dieser Bereich ist eingeschränkt, ebenso wie der verbotene Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens.
Im Bild oben gibt es einen Eingang mit einem überdachten Bereich außerhalb des Geschäfts, durch den die Öffentlichkeit gelangt, um den Haupteinkaufsbereich (z. B. Foyer, Lobby oder Vestibül) zu betreten. Dieser Bereich ist eingeschränkt, ebenso wie der verbotene Abstand von der Mitte des Eingangs innerhalb des Ladens.
Im Bild oben zeigt die Homepage einer Website eine Liste von Kategorien (Obst und Gemüse, Fleisch und Fisch sowie Wein und Bier), die nicht eingeschränkt sind. Die Seite zeigt auch „Top-Tipps“, darunter:
Im Bild oben bewirbt ein Pop-up mit der Aufschrift „Nicht vergessen“ eine HFSS-Pizza, die eingeschränkt ist.
Im Bild oben zeigt eine „Favoriten“-Seite Artikel, die vom Verbraucher als Favoriten markiert wurden. Alle Artikel, die vom Verbraucher als Favoriten markiert wurden, unterliegen keiner Einschränkung, einschließlich HFSS-Eis, Milch und Joghurt. Auf dieser Seite gibt es auch „Nicht vergessen“-Angebote für HFSS-Eis und Schokolade, die vom Verbraucher nicht bevorzugt wurden – diese sind verboten.
Im Bild oben zeigt eine Checkout-Seite Artikel, die sich im Einkaufswagen befinden. Alle Lebensmittel, die der Verbraucher in seinen Einkaufswagen legen möchte, unterliegen keinen Beschränkungen. Es gibt eine Nachricht mit der Aufschrift „Lassen Sie sich dieses Angebot nicht entgehen“ mit einem HFSS-Schokoladenriegel, der verboten ist.
Im Bild oben gibt es eine Browserseite, auf der der Kunde die Seite „Chips“ geöffnet hat. Auf dieser Seite sind Chips nicht verboten, auch wenn es sich um HFSS handelt, da der Verbraucher zu dieser Seite navigiert ist. Es gibt ein Banner für Eiscreme mit HFSS, das eingeschränkt ist.
Im Bild oben gibt es eine Suchseite, auf der der Verbraucher nach „Pizza“ gesucht hat. Alle Pizzen sind nicht eingeschränkt, auch wenn sie HFSS sind, da der Kunde nach Pizzen gesucht hat. Auf der Seite wird auch eine HFSS-Schokolade angezeigt, die eingeschränkt ist.